Grundstücksgewinnsteuer Tessin – Höhe der Grundstücksgewinnsteuer beim Immobilienverkauf

Grundstücksgewinnsteuer im Tessin: Alles, was Immobilienbesitzer wissen sollten

Planen Sie den Verkauf einer Immobilie im Tessin? Die Grundstücksgewinnsteuer kann ein entscheidender Faktor sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Steuer berechnet wird, welche besonderen Regelungen es gibt und wie Sie Ihre Steuerlast optimieren können.


Was ist die Grundstücksgewinnsteuer?

Die Grundstücksgewinnsteuer wird auf den Gewinn erhoben, der beim Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie erzielt wird. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Erwerbspreis, abzüglich bestimmter Kosten wie:

  • Werterhöhende Investitionen (z. B. Renovierungen oder Umbauten)
  • Kaufnebenkosten (z. B. Notarkosten, Gebühren)

Wer muss die Steuer bezahlen?

Grundsätzlich ist der Verkäufer der Immobilie steuerpflichtig. Die Steuer wird von den kantonalen Behörden erhoben, wobei die Regelungen und Höhen der Steuer je nach Kanton unterschiedlich sind.


Wie wird die Steuer berechnet?

Die Höhe der Grundstücksgewinnsteuer hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Gewinnhöhe: Je höher der erzielte Gewinn, desto höher ist die Steuerlast.
  2. Eigentumsdauer: Eine längere Besitzdauer wird mit Steuerermäßigungen belohnt. So sinkt der Steuersatz im Tessin beispielsweise bei einer Haltedauer von mehr als 30 Jahren auf maximal 4 %.
  3. Abzugsfähige Kosten: Zu den abzugsfähigen Kosten zählen:
    • Aufwendungen für Renovierungen oder Umbauten
    • Notarkosten
    • Maklergebühren und andere Verkaufskosten

Besondere Regelungen im Tessin und der Schweiz

  1. Primärwohnsitz: Wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wurde, können zusätzliche Steuererleichterungen geltend gemacht werden.
  2. Reinvestitionen: Wird der Gewinn in eine neue Immobilie reinvestiert, die ebenfalls als Hauptwohnsitz dient, kann die Besteuerung aufgeschoben werden.

Tipps zur Optimierung der Steuerlast

  1. Dokumentation: Bewahren Sie alle Belege für Investitionen, Kaufnebenkosten und Unterhaltsarbeiten sorgfältig auf. Diese können Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.
  2. Beratung durch Experten: Ziehen Sie einen Steuerexperten hinzu, um von spezifischen Erleichterungen oder Ausnahmen zu profitieren.
  3. Timing: Überlegen Sie, ob eine längere Haltedauer der Immobilie sinnvoll sein könnte, um von niedrigeren Steuersätzen zu profitieren.

Häufige Fragen zur Grundstücksgewinnsteuer im Tessin

  • Wie hoch sind die Steuersätze im Tessin? Die Steuersätze sind gestaffelt und sinken bei einer längeren Haltedauer auf maximal 4 %, wenn die Immobilie über 30 Jahre gehalten wurde.
  • Welche Kosten sind abzugsfähig? Abzugsfähig sind Investitionen, die den Wert der Immobilie erhöhen, sowie Kauf- und Verkaufskosten wie Notar- und Maklergebühren.

Haben Sie weitere Fragen zur Grundstücksgewinnsteuer im Tessin oder benötigen Sie Unterstützung beim Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns: +41 764436612 oder info@immobykathleen.ch für eine individuelle Beratung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.


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